Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung beschlossen

  • Technische Überprüfung von Gasheizung wird Pflicht ab 01.10.22

Das Bundeskabinett hat weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Die kurzfristigen Regelungen sind bereits zum 1. September in Kraft getreten (bis 28. Februar 2023) und zum 1. Oktober 2022 treten mittelfristige Maßnahmen für zwei Jahre in Kraft.

Die beschlossenen Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen bilden den Rahmen für Energiesicherheit. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte.

Seit September werden bereits in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt. Die Nutzung von leuchtenden bzw. lichtemittierenden Werbeanlagen wird von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt.

Vom 1. Oktober an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen durch Fachpersonal z.B. Handwerker, Schornsteinfeger oder Energieberater. Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen. In diesem Rahmen ist zu prüfen,

1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,

2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,

3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder

4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen.

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&v=6

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Energiespartipps

Laut DENA (Deutsche Energie Agentur) sind private Haushalte sind nach Verkehr und Industrie der drittgrößte Energieverbraucher in Deutschland. Rund ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs entfällt auf sie.

Und egal ob beim Heizen, Waschen oder Kochen, beim Filme schauen oder bei der Beleuchtung – in allen Bereichen gibt es noch große Einsparpotenziale.

 

Bild Energiesparlabel, Quelle Bundesumweltamt

 

Netzstecker mit Kippschalter

Auch im Stand-By-Modus verbrauchen viele Geräte unnötig Strom. Messen Sie gerade die Geräte, die auf ständige Bereitschaft geschaltet sind, denn sie verbrauchen auch im scheinbar ausgeschalteten Zustand Strom, z.B. Hi-Fi-Anlagen oder TV-Geräte. Hier hilft es oftmals, mit einem ausschaltbaren Netzstecker nachzurüsten, um die Geräte wirklich vom Strom zu trennen.

 

Ladegeräte nur einstecken bei Nutzung

Zu Stromfresser zählen auch Ladegeräte z.B. für Smartphones oder Tablets. Viele Ladegeräte verbrauchen auch dann noch Strom, wenn sie in Steckdosen eingesteckt sind, ohne dass ein Gerät geladen wird. Deshalb, öfters mal den Stecker ziehen!

 

Auf Sparflamme kochen

Backofen oder Herdplatten können oftmals schon einige Minuten vor Ende der Garzeit ausgeschaltet werden. Die Restwärme langt zum Fertiggaren. Und jeder Topf findet sein passendes Deckelchen… Durch die Verwendung eines passenden Deckels kann beim Kochen zusätzliche Energie eingespart werden.

 

Eiszeiten vermeiden

Kühlschränke und Gefriertruhen/ -Fächer regelmäßig abtauen. Richtige Temperatur kontrollieren, oftmals reichen 7 Grad im Kühlschrank zur optimalen Lagerung aus.

 

Ruhezeiten beachten

Laptops und PCs können bei längerer Nichtbenutzung z.B. im Home Office, automatisch in den Ruhezustand versetzt werden. Aktivieren Sie zusätzlich den Energiesparmodus.

 

Sparsame Haushaltsgeräte

Das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein aktuelles Faltblatt für besonders sparsame Modelle üblicher Bauarten und Größenklassen zusammengestellt. Es soll als Orientierung dienen, wenn man auf niedrigen Strom- und Wasserverbrauch achten will.

 

Defekte Haushaltsgeräte entsorgen oder reparieren?

Soll eine ältere Waschmaschine gegen eine effiziente ausgetauscht werden? Ein defektes Haushaltsgerät reparieren lassen oder recyceln? Dafür hat das Öko-Institut e.V. in Freiburg eine ausführliche Daten- und Faktensammlung zur Langlebigkeit und Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten erstellt. Aus ökologischer Sicht lohnt es sich laut Öko-Institut e.V. mit wenigen Ausnahmen immer, defekte Haushaltsgeräte reparieren zu lassen und sie möglichst lange zu nutzen.

Somit werden wieder Energie und Ressourcen eingespart, die für die aufwändige Herstellung neuer Produkte nötig sind. Bei IT-Geräten ist es grundsätzlich am ökologischsten, sie bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer zu nutzen.

 

Offline, na und… Einfach mal googlen wie viel das Internet verbraucht

Eine Google-Suchanfrage verursacht einen Strombedarf von rund 0,3 Wattstunden. Jede einzelne Internet-Suchanfrage über Google erzeugt somit Energiekosten, mit denen eine 11-Watt-Energie-Sparlampe eine Stunde lang brennen könnte. Ein Wert, der sich bei 1 Mio. Suchanfragen weltweit pro Sekunde auf bis zu 300.000 Wattstunden (300 kWh) summieren kann. Nur zum Vergleich: Ein Zweipersonen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 2.500 Kilowatt-Stunden pro Jahr.

Laut Bitkom streamen 79 Prozent der deutschen Internetnutzer Videos im Internet. Videoportale wie YouTube sowie Mediatheken von TV-Sendern liegen ganz weit vorne. Aber auch On-Demand-Portale wie Netflix und Amazon Prime. Dafür müssen Server betrieben werden, die eine Menge Strom verbrauchen. Öfters einmal offline sein bringt nicht nur Ruhe und Erholung, sondern nützt auch dem Klima.

 

 

 

Strommessgerät ausleihen

Mach Sie Ihren eigenen Energie-Check zu Hause um Ihren „Stromfressern“ in Ihrem Haushalt auf die Spur zu kommen. Viele Geräte im Haushalt können sich als echte Stromdiebe entpuppen. Daher lohnt es sich, den Stromverbrauch genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür können Sie sich im Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Linden kostenfrei für eine Woche ein Strommessgerät ausleihen.

(Bild Strommessgerät) Quelle: www.no-energy.de

 

Ein Strommessgerät deckt Ihre Stromdiebe auf

Die Bedienung des Messgeräts ist einfach und somit ist der Stromcheck für alle Verbraucher leicht durchführbar und eignet sich für den Einsatz an Standard-Haushaltgeräten. Das Messgerät wird einfach wie ein Verlängerungskabel zwischen Steckdose und Gerät gesteckt. Auf dem Display des Strommessgeräts lässt sich der Stromverbrauch sofort ablesen. Gerade alte Haushaltsgeräte verbrauchen häufig viel Strom, da lohnt sich oftmals der Austausch zu Energie einsparenden Geräten.

 

Ansprechpartner

FB Bauen und Umwelt

Tel: 06403 – 605 18

E-Mail:

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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