Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit in Linden
Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Linden möchte die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Linden alle Hunde vom 1. März 2024 bis zum 31. Juli 2024 außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Diensttiere und Blindenhunde.
Es sei darauf hingewiesen, dass als Ortslage eine zusammenhängende, mit Häusern einzeln oder geschlossen bebaute Fläche einer Ortschaft definiert wird.
Für weitere Informationen oder Rückfragen zu der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in Linden steht der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Linden unter der Telefonnummer 06403/605-31 gerne zur Verfügung.
___________________________________________________________________
Bürgerinformation des Ordnungsamtes der Stadt Linden zur aktuellen Verkehrssituation im Bereich der Großen-Lindener-Straße 2-15
Das Ordnungsamt der Stadt Linden informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Verkehrssituation in der Großen-Lindener-Straße 2-15
Linden. Durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Linden wurde innerhalb des Bereiches der Großen-Lindener-Straße 2-15 vor einigen Wochen eine absolute Haltverbotszone angeordnet. Die Anordnung der absoluten Haltverbotszone im Bereich der Großen-Lindener-Straße 2-15 erfolgte nach Rücksprache mit Hessen-Mobil sowie nach Empfehlung und örtlicher Begutachtung durch den Regionalen Verkehrsdienst der Landespolizei.
Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Linden, Tim Schneider erklärt hierzu: „Bei der Großen-Lindener-Straße handelt es sich um eine innerörtliche Durchgangsstraße mit enormer Verkehrsfrequenz. Aufgrund der eher engen Straßenbreite und der dortigen Verkehrsfrequenz war es zur Gewährleistung der örtlichen Verkehrssicherheit notwendig, verkehrsregelnde Beschilderungsmaßnahmen zu ergreifen.“
„Das Ordnungsamt der Stadt Linden bittet daher alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für diese Maßnahme, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Linden beitragen soll“, fügt Tim Schneider ergänzend an. Alle Anwohnerinnen und Anwohner werden zudem gebeten ihre Fahrzeuge innerhalb der Höfe zu parken und die neuen Verkehrsregelungen im Bereich der Großen-Lindener-Straße 2-15 zu beachten und einzuhalten.
Bei weiteren Fragen zur örtlichen Verkehrssituation in der Großen-Lindener-Straße 2-15 können Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Linden, Tel.: 06403-605-90 wenden.
_____________________________________________________________________________________________________