Klimakommunen-WBMRGB

Stadt Linden ist Mitglied im Bündnis Klima-Kommunen Hessen

Bis Oktober 2021 haben 316 Städte, Gemeinden und Landkreise die Charta des Land Hessen unterzeichnet. Am 14. Oktober 2021 wurde der Stadt Linden durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Mitgliedsurkunde überreicht. Im November 2016 wurde das Projekt in Hessen als Bündnis verstetigt und trägt seitdem den Namen "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen". Mit der Unterzeichnung der neuen Charta verpflichtet sich seitdem jede Kommune Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene umzusetzen und damit einen Beitrag zur Erreichung der landesweiten Klimaschutzziele zu leisten.

Weitere Infos zum Bündnis der Klima-Kommunen Hessen:

https://www.klima-kommunen-hessen.de/startseite.html

 

 

Klimaförderung - Effizienzberatung für Unternehmen im Landkreis Gießen

Alle reden vom Energiesparen und vom Umweltschutz, von wirtschaftlichen Einsparpotenzialen und vom Handlungsdruck. Aber wie ist dies alles in Unternehmen und Kommunen umzusetzen? Direkt vor Ort, schnell und einfach? Ohne stundenlanges Einlesen in das Thema und ohne falsche Entscheidungen?

Der Landkreis Gießen bietet über seine Stabsstelle Wirtschaftsförderung Tourismus Klimaschutz zu diesen Themen eine Effizienzberatung für Kommunen und Unternehmen an. Mit seiner Initiative „Gießen macht`s effizient“ stellt der Landkreis für Unternehmen im Landkreis die Möglichkeit zu einem kostenfreien Erstgespräch.

Die Wirtschaftsförderung unterstützt gezielt Unternehmen bei Fragen rund um das Thema Energieeffizienz. Denn durch die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen können Unternehmen nicht nur etwas für das Klima tun und den eigenen CO2 Fußbadruck senken. Sondern aus betriebswirtschaftlicher Sicht bietet eine möglichst effiziente Ausrichtung die Chance auf eine langfristige Senkung der betrieblichen Energiekosten. Dies spart bares Geld. Dies stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern Unternehmen können Ihre Nachhaltigkeitsvorgaben auch gezielt im Marketingbereich einsetzen.

 

Der Landkreis wirbt mit einer Beratung aus einer Hand. Im Verbund mit ihren Partnern bietet die Stabsstelle des Landkreises gezielte Leistungen zum Thema „betriebliche Energieeffizienz“ an:

  • Fachliche, neutrale Energieberatung
  • Durchführung von Energieeffizienzanalysen, z. B.:
  • Energiechecks zu Wärme, Kälte, Beleuchtung, Lüftung, Produktionstechnik, Gebäudehülle etc.
  • Bewertung des Einsatzes von erneuerbaren Energien
  • Durchführung von Energieaudits
  • Aufbau eines betrieblichen bzw. kommunalen Energiemanagements
  • Energiecontracting-Lösungen (Strom + Wärme)
  • Beratung und Begleitung zur energetischen Gebäudesanierung
  • Fördermittelberatung sowie Unterstützung bei Finanzierungs- und Förderanträgen
  • und vieles mehr

Weitere Informationen und eine Anmeldung zu einem Erstgespräch gibt es auf der Internetseite

https://giessen-machts-effizient.de/

 

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Laufzeit: 01.06.2021 - 31.05.2024

Förderkennzeichen 03K15264

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

 

100% Klimaschutz

Die Bundesregierung verfolgt das langfristige Ziel, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral bzw. negativ zu werden. Damit setzt die Bundesregierung das Ziel des Übereinkommens von Paris um, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Das neue deutschen Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das neue höhere EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Das Minderungsziel für 2030 wird um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent angehoben, das Minderungsziel für 2040 auf mindestens 88 Prozent und Klimaneutralität wird bis 2045 festgelegt gegenüber dem Niveau von 1990. In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz

Quelle: www.bundesregierung.de

 

Klimaschutz in Linden

Mit dem Masterplan 100% Klimaschutz Landkreis Gießen wurde der Grundstein für die strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzanstrengungen innerhalb des Landkreises Gießen, so auch in der Stadt Linden, gesetzt.

Linden gehört zu den Kommunen in Hessen, die schon seit einigen Jahren das Ziel verfolgen, ihren kommunalen Energiebedarf zu mindern, die Energieeffizienz zu erhöhen, regenerative Energieträger verstärkt einzusetzen und Treibhausgasemissionen einzusparen. Der vorliegende Maßnahmenkatalog mit seinen Maßnahmenpaketen baut auf den Ergebnissen der Masterplaninitiative des Landkreises Gießen auf. Er folgt damit dem politischen Beschluss über Ziele und Schwerpunkte im Bereich Klimaschutz und bricht diese unter dem Aspekt einer zukünftigen koordinativen Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kreiskommunen auf die kommunale Ebene her-unter.

 

Zur Unterstützung und Verstetigung der Klimaschutzziele in der Stadt Linden wurde die Stelle eines Klimaschutzmanagers geschaffen. Seit dem 01. Juni 2021 ist Herr Michael Kauer als Klimaschutzmanager der Stadt Linden aktiv. Die Stelle wird für 3 Jahre von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit 75% gefördert.

Neben der Umsetzung von investiven Maßnahmen übernimmt der Klimaschutzmanager auch die Beratung für Fördergeldern von energetischen Maßnahmen und Sanierungen. Er beteiligt sich an der Organisation von Veranstaltungen und entwickelt Schulungsangebote für Schulen und Kindergärten.

Herr Kauer fungiert für Sie als Ansprechpartner in Sachen Klimaschutz und bildet die Schnittstelle zwischen Bürgern, Unternehmen, Vereinen, Initiativen und Verwaltung.

 

 

Klimaschutzkurzkonzept der Stadt Linden (verlinken auf PDF)

 

 

Kontakt:

Fachbereich Bauen und Umwelt

Tel: 06403 – 605 18

E-Mail:

Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung beschlossen

  • Technische Überprüfung von Gasheizung wird Pflicht ab 01.10.22

Das Bundeskabinett hat weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Die kurzfristigen Regelungen sind bereits zum 1. September in Kraft getreten (bis 28. Februar 2023) und zum 1. Oktober 2022 treten mittelfristige Maßnahmen für zwei Jahre in Kraft.

Die beschlossenen Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen bilden den Rahmen für Energiesicherheit. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte.

Seit September werden bereits in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt. Die Nutzung von leuchtenden bzw. lichtemittierenden Werbeanlagen wird von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt.

Vom 1. Oktober an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen durch Fachpersonal z.B. Handwerker, Schornsteinfeger oder Energieberater. Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen. In diesem Rahmen ist zu prüfen,

1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,

2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,

3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder

4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen.

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&v=6

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Energiespartipps

Laut DENA (Deutsche Energie Agentur) sind private Haushalte sind nach Verkehr und Industrie der drittgrößte Energieverbraucher in Deutschland. Rund ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs entfällt auf sie.

Und egal ob beim Heizen, Waschen oder Kochen, beim Filme schauen oder bei der Beleuchtung – in allen Bereichen gibt es noch große Einsparpotenziale.

 

Bild Energiesparlabel, Quelle Bundesumweltamt

 

Netzstecker mit Kippschalter

Auch im Stand-By-Modus verbrauchen viele Geräte unnötig Strom. Messen Sie gerade die Geräte, die auf ständige Bereitschaft geschaltet sind, denn sie verbrauchen auch im scheinbar ausgeschalteten Zustand Strom, z.B. Hi-Fi-Anlagen oder TV-Geräte. Hier hilft es oftmals, mit einem ausschaltbaren Netzstecker nachzurüsten, um die Geräte wirklich vom Strom zu trennen.

 

Ladegeräte nur einstecken bei Nutzung

Zu Stromfresser zählen auch Ladegeräte z.B. für Smartphones oder Tablets. Viele Ladegeräte verbrauchen auch dann noch Strom, wenn sie in Steckdosen eingesteckt sind, ohne dass ein Gerät geladen wird. Deshalb, öfters mal den Stecker ziehen!

 

Auf Sparflamme kochen

Backofen oder Herdplatten können oftmals schon einige Minuten vor Ende der Garzeit ausgeschaltet werden. Die Restwärme langt zum Fertiggaren. Und jeder Topf findet sein passendes Deckelchen… Durch die Verwendung eines passenden Deckels kann beim Kochen zusätzliche Energie eingespart werden.

 

Eiszeiten vermeiden

Kühlschränke und Gefriertruhen/ -Fächer regelmäßig abtauen. Richtige Temperatur kontrollieren, oftmals reichen 7 Grad im Kühlschrank zur optimalen Lagerung aus.

 

Ruhezeiten beachten

Laptops und PCs können bei längerer Nichtbenutzung z.B. im Home Office, automatisch in den Ruhezustand versetzt werden. Aktivieren Sie zusätzlich den Energiesparmodus.

 

Sparsame Haushaltsgeräte

Das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein aktuelles Faltblatt für besonders sparsame Modelle üblicher Bauarten und Größenklassen zusammengestellt. Es soll als Orientierung dienen, wenn man auf niedrigen Strom- und Wasserverbrauch achten will.

 

Defekte Haushaltsgeräte entsorgen oder reparieren?

Soll eine ältere Waschmaschine gegen eine effiziente ausgetauscht werden? Ein defektes Haushaltsgerät reparieren lassen oder recyceln? Dafür hat das Öko-Institut e.V. in Freiburg eine ausführliche Daten- und Faktensammlung zur Langlebigkeit und Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten erstellt. Aus ökologischer Sicht lohnt es sich laut Öko-Institut e.V. mit wenigen Ausnahmen immer, defekte Haushaltsgeräte reparieren zu lassen und sie möglichst lange zu nutzen.

Somit werden wieder Energie und Ressourcen eingespart, die für die aufwändige Herstellung neuer Produkte nötig sind. Bei IT-Geräten ist es grundsätzlich am ökologischsten, sie bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer zu nutzen.

 

Offline, na und… Einfach mal googlen wie viel das Internet verbraucht

Eine Google-Suchanfrage verursacht einen Strombedarf von rund 0,3 Wattstunden. Jede einzelne Internet-Suchanfrage über Google erzeugt somit Energiekosten, mit denen eine 11-Watt-Energie-Sparlampe eine Stunde lang brennen könnte. Ein Wert, der sich bei 1 Mio. Suchanfragen weltweit pro Sekunde auf bis zu 300.000 Wattstunden (300 kWh) summieren kann. Nur zum Vergleich: Ein Zweipersonen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 2.500 Kilowatt-Stunden pro Jahr.

Laut Bitkom streamen 79 Prozent der deutschen Internetnutzer Videos im Internet. Videoportale wie YouTube sowie Mediatheken von TV-Sendern liegen ganz weit vorne. Aber auch On-Demand-Portale wie Netflix und Amazon Prime. Dafür müssen Server betrieben werden, die eine Menge Strom verbrauchen. Öfters einmal offline sein bringt nicht nur Ruhe und Erholung, sondern nützt auch dem Klima.

 

 

 

Strommessgerät ausleihen

Mach Sie Ihren eigenen Energie-Check zu Hause um Ihren „Stromfressern“ in Ihrem Haushalt auf die Spur zu kommen. Viele Geräte im Haushalt können sich als echte Stromdiebe entpuppen. Daher lohnt es sich, den Stromverbrauch genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür können Sie sich im Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Linden kostenfrei für eine Woche ein Strommessgerät ausleihen.

(Bild Strommessgerät) Quelle: www.no-energy.de

 

Ein Strommessgerät deckt Ihre Stromdiebe auf

Die Bedienung des Messgeräts ist einfach und somit ist der Stromcheck für alle Verbraucher leicht durchführbar und eignet sich für den Einsatz an Standard-Haushaltgeräten. Das Messgerät wird einfach wie ein Verlängerungskabel zwischen Steckdose und Gerät gesteckt. Auf dem Display des Strommessgeräts lässt sich der Stromverbrauch sofort ablesen. Gerade alte Haushaltsgeräte verbrauchen häufig viel Strom, da lohnt sich oftmals der Austausch zu Energie einsparenden Geräten.

 

Ansprechpartner

FB Bauen und Umwelt

Tel: 06403 – 605 18

E-Mail:

Zuschüsse für Solar- und Photovoltaikanlagen an Wohngebäuden

Die Stadt Linden ist bestrebt, die Bereitschaft ihrer Bürger zu fördern, umweltverträgliche regenera-tive Energietechnologien einzusetzen. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und auf Grund-lage ihrer jährlich veranschlagten Haushaltsmittel bezuschusst daher die Stadt Linden die Ausstattung von Wohngebäuden und überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäuden in Linden mit Photovoltaikanlagen nach Maßgabe der aktuellen Richtlinie.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien besteht nicht:

Richtlinie PV

Richtlinie Solarthermie

Das Ziel ist die Reduzierung des Einsatzes nicht erneuerbarer Energiequellen und die Förderung der Nutzung emissionsarmer bzw.- freier regenerativer Energieträger.

Solar-Kataster Hessen

Mit wenig Aufwand bietet das Solar-Kataster des Landes Hessen einen direkten Blick auf die Solarenergie-Potenziale von Dach- und Freiflächen. Mit dem Solar-Kataster lässt sich jedes der fünf Millionen hessischen Dächer und jede Freifläche auf seine Eignung für eine Solaranlage prüfen. Es berücksichtigt nicht nur physikalische Größen wie Neigungswinkel und Verschattung, sondern kalkuliert auch gleich die Wirtschaftlichkeit einer Anlage für unterschiedlichste Verbrauchsprofile und technische Varianten, etwa der Kombination einer Solar-Anlage mit einem Stromspeicher oder einem Elektrofahrzeug.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Solar-Kataster Hessen

 

Das Bürgerlastenrad „Lindener Fahrradblitz“

Seit Juli 2022 besteht für Lindener Bürger die Möglichkeit sich den „Lindener Fahrradblitz“, ein e-Lastenrad der Firma Babboe, für einige Tage kostenfrei auszuleihen. Sei es, um kleine Einkäufe zu besorgen oder einen Ausflug mit der Familie zu unternehmen. Der Fahrradblitz hat zwei feste Sitzbänke, auf denen man bis zu 4 Kinder transportieren kann. Mit der Maxi-Cosi-Halterung in der Transportbox ist es sogar möglich ein Baby bequem mitzunehmen.

Der Fahrradblitz ist ein dreirädriges, elektrisches Lastenfahrrad. Es können 250 L bzw. bis zu 100 kg zugeladen werden. Das Lastenrad erreicht eine Reichweite zwischen 40 – 60 km und eine maximale Tretunterstützung bis 25 km/h.

Brgerlastenrad

 

 

 

 

 

 

 

V.l.n.r.: Katrin Sommer (e-motion), Klimaschutzmanager Michael Kauer, Geschäftsführer Andreas Habermann (e-motion), Bürgermeister Jörg König

Foto: @e-motion e-Bike Welt Gießen, Katrin Sommer

 

Wie funktioniert das Ausleihen des „Lindener Fahrradblitz“?

Die Ausleihe und die Nutzung des Lindener Fahrradblitzes ist kostenfrei.

Eine Abholung und eine Rückgabe des Bürgerlastenrads ist nach vorheriger erfolgreicher online Registrierung und online Reservierung an der Verleihstation möglich.

  • Buchung des Bürgerlastenrads

Die Buchung ist nach erfolgreicher Registrierung möglich. Eine Reservierung wird erst durch den Erhalt einer Reservierungsbestätigung per E-Mail gültig. Das Ausleihen ist nur in den angegebenen Zeiträumen möglich.

Hier online reservieren:

https://emotion-technologies.de/giessen/buergerlastenrad-verleih-stadt-linden/

 

Verleihstation:

e-Ped GmbH (e-motion e-Bike Welt Gießen)

Carl-Benz-Straße 5

35440 Linden

Eine Ausleihe und eine Rückgabe des „Lindener Fahrradblitz sind nur an den vorgesehenen Zeiten möglich:

Ausleihzeiten

Wochenblock 1

Abholung Dienstag 17:00 – 18:30 Uhr, Rückgabe Donnerstag 10:00 – 15:00 Uhr

Wochenblock 2

Abholung Freitag zwischen 17:00 – 18:30 Uhr und Rückgabe Dienstag 11:00 – 12:00 Uhr

Abhol- und Rückgabezeit sind unbedingt einzuhalten. Die Ausleihe ist kostenfrei, eine verspätetet Rückgabe ergibt eine Servicepauschale von 50,- € pro Tag.

 

 

Kampagne „Tausende Gärten – Tausende Arten“

Bundesweite Kampagne für echt einheimischen Wildpflanzen

 

Ziel des Projektes ist, die biologische Vielfalt in Deutschland (im besiedelten Raum) durch die Produktion und Verbreitung von echt einheimischen Wildpflanzen zu fördern um mehr naturnahe Gärten in Deutschland zum Blühen bringen. Mit Hilfe der breit angelegten Kampagne soll die naturnahe Gartenbewegung zum Trend werden. Von Pflanzen- und Saatgutbetrieben über Freizeitgärtnerinnen und -gärtnern, erfahrenen Naturgärtnerinnen und -gärtnern, Betriebe und Behörden bis hin zu interessierten Bürgerinnen und Bürgern sind alle eingeladen, sich zu beteiligen.

 

Das Klima gewinnt durch naturnahe Flächen

Insekt-BlhflacheEin Trend in Deutschland wurde in den letzten Jahren durch die augenscheinlich „pflegeleichten“ Schotter- und Steingärten gesetzt, die vermehrt auf Gewerbeflächen und bei Privathaushalten auftauchen, auch in Linden. Letztlich sind die negativen Auswirkungen solcher Gartenflächen auf die Artenvielfalt und auf unser Klima den meisten Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile bewusst.

Starkregen kann schlechter oder kaum von solchen Flächen aufgenommen werden und bei starker Sonneneinstrahlung heizen sich Schotterflächen gegenüber begrünten Flächen um bis zu 5 Grad Celsius deutlich mehr auf. Ohne Pflanzen auf einer Fläche kann keine Kühlung erfolgen, denn Pflanzen verhalten sich wie eine natürliche Klimaanlage: Sie verdunsten Wasser und kühlen dadurch ihre Umgebung.

Das steigert nicht nur das Wohlbefinden der tierischen Bewohner. Begrünte Flächen heizen sich weniger schnell auf und sorgen so für ein besseres Microklima.

 

Pflege leicht gemacht

Pflegeleicht sind Schottergärten nur auf den ersten Blick. Ungewollter Bewuchs auf Steinen, Laub lässt sich nur mühsam entfernen. Wirklich pflegeleicht sind allerdings naturnahe Staudengärten, die zudem ein Paradies für die Tierwelt sind. Vögel und Insekten profitieren davon.

Für viele ist jede unbekannte Pflanze ein „Unkraut“. Aber ein echtes “Unkraut” – in der Naturgärtnerei spricht man vom Beikraut – ist eine Pflanze, die die geplante Funktion der geplanten Pflanzfläche beeinträchtigt. In naturnahen Gärten ist Veränderung erwünscht und wird gefördert. Pflanzen dürfen wachsen, blühen und sich aussäen. Spontan auftauchende Pflanzen werden erst gejätet, wenn man erkennen kann, welche es sind. Anstatt alle unbekannten Pflanzen zu jäten ist es also wichtiger, die Bewohner des Gartens kennenzulernen und dann jedes Mal neu zu entscheiden, ob sie bleiben dürfen oder nicht.

Gestaltung naturnaher Gärten

Doch was tun, wenn ein derartiger "Schotter- oder Steingarten" bereits vorhanden ist? Wie simpel und günstig eine Umgestaltung sein kann und mit welchen verhältnismäßig einfachen Maßnahmen eine Schotter- bzw. Steinfläche bzw. eine Gartenfläche naturnah und ökologisch sinnvoll aufgewertet werden kann. Dazu gibt die Projekt-Webseite der Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V. Antworten und Tipps: www.tausende-gaerten.de.

 

 

Gärten sind das Aushängeschild eines jeden Betriebs- und Wohngebäude

 

Blhflache-Bewegungspark

Und denken Sie immer daran, Parkplatzflächen und Vorgärten sind die Aushängeschilder ihres Betriebs oder ihrem zu Hause. Hier werden Besucher, auch Kunden, wie Familienmitglieder willkommen geheißen und sollen sich auch so fühlen. Und wer fühlt sich schon in einer toten Steinwüste wohl?

 

 

 

Foro: Blühfläche Bewegungspark Linden, Sommer 2021

 

Stadt Linden geht mit blühenden Beispielen voran

Die Stadt Linden hat im vergangenen Jahr zwei Blühflächen im Bereich des Stadtzentrums angelegt. Eine davon, etwa 100 m2 groß, direkt vor dem Rathaus der Stadt Linden. Verwendet wurde eine Blühmischung aus ca. 58 einheimischen Blühpflanzen. Die zweite Fläche befindet sich am Rand des Bewegungsparks. Öffentliche Pflanzflächen werden vermehrt attraktiv und insektenfreundlich gestaltet. Es kommen bewährte Staudenmischungen zum Einsatz, die über die Jahreszeiten hinweg ein abwechslungsreiches und attraktives Bild bieten. Darüber hinaus dienen die ausgewählten Stauden unseren Insekten als Nahrungsquelle. Durch die Pflanzenauswahl soll gewährleistet werden, dass vom zeitigen Frühjahr bis in den späten Herbst hinein immer etwas blüht.

Blhflache-Rathaus-Linden 

 

 

 

 

 

Foto: Blühfläche Rathaus Linden, Sommer 2021

 

 

 

 

 

 

Bundesförderung für Sanierungen von Immobilien

Die Bundesregierung führt mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Maßnahmen ein, um den Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu fördern. Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verpflichtend sein.

Bereits ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbarer Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen.

Foto: BMWK

Für Heizungen, die ausfallen und reparierbar sind, gibt es aktuell keine Vorgaben. Ist die Heizung nicht mehr reparierbar und es muss eine neue installiert werden, bietet der Bund ein Förderprogramm an.

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)  

Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude unterstützt Bürger, die ihre Heizung modernisieren und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigen möchten.

Für den Einbau einer modernen Heizung gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Die Förderquote kann durch verschiedene Boni erhöht werden.

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung austauschen, können einen Geschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser Bonus soll den Anreiz geben, das Heizsystem möglichst bald auf erneuerbare Energie umzustellen. Bis 2028 beträgt die Förderung 20 Prozent. Diese 20 Prozent verringern sich alle zwei Jahre um 3 Prozent:

  • bis 2028 - 20 %
  • bis 2030 – 17 %
  • bis 2032 – 14% usw.

 

Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe kann ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent beantragt werden. Er wird für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird und/oder ein natürliches Kältemittel wie das Kältemittel R290 (Propan) eingesetzt wird.

Weitere 30 Prozent Förderung können durch den sogenannten Einkommens-Bonus erreicht werden. Mit diesem Bonus werden Haushalte unterstützt, die ein jährliches Bruttoeinkommen unter 40.000 € haben.

Alle Boni sind mit der Grundförderung kombinierbar. Jedoch sind zwei Obergrenzen festgelegt worden. Die maximale Förderquote (in Kombination) beträgt 70 %, und eine maximale Summe, die angerechnet werden kann, von 30.000 €.

Daraus ergibt sich folgende Rechnung für eine mögliche Maximalförderung:

Umbaukosten 30.000 € X Förderquote 70 % = Fördersumme 21.000 €

 

BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (BEG EM)

Für andere energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können ebenfalls Fördermittel in Höhe von bis zu 20 Prozent beantragt werden.

Auch hier kann die Förderquote durch einen Bonus erhöht werden. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können weitere 5 Prozent gewährt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine professionell erstellte Sanierungsstrategie, die von einem Energieberater speziell für Ihre Immobilie zugeschnitten wird. Somit kann gewährleistet werden, dass alle Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

Der iSFP bietet noch einen weiteren Vorteil für den Antragsteller. Die reguläre Höchstsumme für Sanierungsmaßnahmen beträgt 30.000 €. Wird jedoch ein iSFP erstellt, verdoppelt sich diese Summe auf 60.000 €.

Daraus ergibt sich folgende Rechnung für eine mögliche Maximalförderung:

Sanierungskosten 60.000 € X Förderquote 25 % = Fördersumme 15.000 €

 

Weitere Informationen zu Bundesförderungen für energetische Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden, Mehrparteienhäusern und dem Förderprogramm für Wohnungseigentümergemeinschaften finden Sie unter folgendem Link.

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html 

 

 

Klimaveränderung in Deutschland

BEREITS 2 °C ERWÄRMUNG — DEUTLICH MEHR ALS DER WELTWEITE DURCHSCHNITT

Quelle: www.climate-lan-book.ac.uk / Deutscher Wetterdienst – „Warming Stripes“

Die farbigen Streifen visualisieren die Durchschnittstemperatur für Hessen von 1881 - 2019. Jeder Streifen bedeutet ein Jahr. Unten entsprechend im gleichen Zeitraum für Deutschland.

 

warme-stripsDWD1891-2019kurz

 


 

 

Seit Beginn der systematischen, flächendeckenden Wetteraufzeichnungen 1881 hat sich die mittlere Temperatur der bodennahen Luft in Deutschland bereits deutlich erhöht. Laut Daten des Deutschen Wetterdienstes war das zurückliegende Jahrzehnt (2011-2020) rund 2 °C wärmer als die ersten Jahrzehnte (1881-1910) der Aufzeichnungen. Die Temperaturen in Deutschland sind damit deutlich stärker gestiegen als im weltweiten Durchschnitt.

Das Tempo des Temperaturanstiegs hat in Deutschland (wie auch weltweit) in den vergangenen 50 Jahren deutlich zugenommen: Über den Gesamtzeitraum 1881-2020 gerechnet wurde es im Mittel um 0,12 °C pro Dekade wärmer, für die letzten 50 Jahre (1971-2020) lag die Erwärmungsrate mit 0,38 °C pro Dekade mehr als dreimal so hoch. Seit den 1960er Jahren war hierzulande jedes Jahrzehnt deutlich wärmer als das vorherige.

Neun der zehn wärmsten Jahre seit 1881 in Deutschland sind nach dem Jahr 2000 aufgetreten (siehe Kasten). Sieben Jahre waren bereits mehr als 2 °C wärmer als der langjährige Durchschnitt zu Beginn der Aufzeichnungen (1881-1910), vier Jahre sogar 2,5 °C oder mehr.

Eine derart außergewöhnliche Häufung von Rekordjahren der Temperatur ist nur durch die menschengemachte globale Erwärmung erklärbar; statistische Zufälle oder natürliche Ursachen (interne Schwankungen im Klimasystem oder natürliche Einflüsse von außen) fallen als Erklärung aus.

 

DER NATÜRLICHE TREIBHAUSEFFEKT

Einige Spurengase und Partikel in der Lufthülle der Erde sorgen dafür, dass ein Teil der Energie, die über die Sonneneinstrahlung ankommt, nicht unmittelbar von der Erdoberfläche in Form von Infrarotstrahlung abgestrahlt wird. Die Gase werden „Treibhausgase“ genannt, ihre Wirkung „Treibhauseffekt“. Die wichtigsten Treibhausgase sind Wasserdampf, Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O), die sich unterschiedlich lang in der Atmosphäre halten.

Ohne Treibhausgase (aber bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen) wäre es auf der Erdoberfläche im Mittel etwa minus 18 °C kalt. Durch den Treibhauseffekt wird die Erde also überhaupt erst bewohnbar, die Temperatur steigt um circa 32 °C auf rund plus 14 °C. Diese grundsätzlichen Zusammenhänge sind seit mehr als 150 Jahren bekannt. Sie sind in der Wissenschaft unumstritten und durch zahlreiche Experimente und Messungen belegt.

 

Textquelle: Was wir heute übers Klima Wissen. Herausgegeben von: Deutsches Klima-Konsortium, Deutsche Meteorologische Gesellschaft, Deutscher Wetterdienst, Extremwetterkongress Hamburg, Helmholtz-Klima-Initiative, klimafakten.de

 

Weitere Informationen zur globalen Erwärmung, Treibhauseffekt und dem Klimawandel steht im Paper der Siemens Stiftung von 2022 als Download zu Verfügung.

 

Die globale Erwärmung verstehen:

 

 

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Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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