Allgemeine Informationen:

Das Programm Sport und Flüchtlinge ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums des Inneren und für Sport, in Zusammenarbeit mit der hessischen Sportjugend. Ziel des Programms ist es, geflüchteten Menschen die Integration durch Sport zu erleichtern. Kerngedanke ist, dass beim Sport die Sprache oft keine Rolle spielt. Regeln für bestimmte Sportarten sind auf der ganzen Welt gleich oder ähnlich, sodass es möglich ist als Team zu agieren, auch wenn es sportliche Barrieren gibt. Außerdem sollen geflüchtete Menschen durch das Andocken in örtlichen Sportvereinen in der Kommune heimisch werden und sich vernetzen können.

Um Sporttreibende Vereine, oder andere Gruppen mit Geflüchteten und weiteren sport-interessierten Personen zusammenzubringen, werden in den Kommunen ehrenamtliche Sport-Coaches eingesetzt. Diese Personen, oder auch diese Einzelperson, vernetzen Vereine, Flüchtlingshilfe, sportinteressierte Geflüchtete miteinander. Diese Vernetzung kann dabei aus ersten Kontaktaufnahmen zwischen Geflüchteten und Sportverein, dem Durchführen offener Gruppen, oder ähnlichem bestehen.

 

 

Informationen für Sportvereine:

Die städtischen Sportvereine können ebenfalls von der Förderung profitieren und sich am Programm beteiligen. Für die städtischen Sportvereine bestehen verschiedene Möglichkeiten, sich aktiv am Programm zu beteiligen und somit von der Förderung zu profitieren. Vereine können beispielsweise offene Angebote schaffen, in welchen gezielt die Integration gefördert werden soll. Außerdem förderfähig sind:

- Aufwandsentschädigung für Personen, die Sportangebote für Flüchtlinge anleiten sowie
- Sachmittel für Sportangebote mit Flüchtlingen (insbesondere Sportkleidung, -material, Transportkosten).

  

Nähere Informationen rund um das Programm und die hessische Sportjugend finden Sie hier:

https://www.sportjugend-hessen.de/integration/sport-und-fluechtlinge/das-programm-sport-und-fluechtlinge/

 

Die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern der Stadt Linden wird ab dem Jahr 2026 wieder aufgenommen.
Mit der Neuauflage dieser Veranstaltung sollen die Verdienste der Athletinnen und Athleten gewürdigt und der Sport in Linden weiter gestärkt werden.

Im Rahmen einer einmal jährlich stattfindenden Ehrungsveranstaltung können Sportlerinnen und Sportler ausgezeichnet werden, die ihren Wohnsitz in Linden haben oder für einen Lindener Verein starten.
Darüber hinaus können auch Schülerinnen und Schüler für sportliche Leistungen im Rahmen schulischer Wettbewerbe sowie Schul- und Vereinsmannschaften geehrt werden.

Berücksichtigt werden Erfolge auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene sowie Teilnahmen an internationalen Meisterschaften.
Eine Ehrung ist zudem für besondere sportliche Leistungen ohne Titel möglich, sofern diese eine außergewöhnliche Bedeutung für den Lindener Sport darstellen.

Die konkreten Ehrungskriterien sowie die Formen und Stufen der Auszeichnungen sind der „Richtlinie zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern der Stadt Linden“ zu entnehmen.

Vorschläge für zu Ehrende können jährlich bis zum 31. Januar an eingereicht werden.
Eigenmeldungen sind zulässig, müssen jedoch durch den jeweiligen Verein oder die jeweilige Schule bestätigt werden.

Grillplatzvermietung ab sofort digital!

Die Vermietung unserer Grillplätze wird moderner: Ab sofort läuft die Buchung ausschließlich über das neue Onlinebuchungsportal. Damit wird die Reservierung schneller, einfacher und jederzeit möglich.

Auch die Zahlungsabwicklung wurde angepasst – künftig erfolgt sie nur noch per Überweisung. Barzahlung wird nicht mehr angeboten.

Wir freuen uns, damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung zu gehen und den Buchungsprozess für alle Nutzerinnen und Nutzer komfortabler zu gestalten.

Weitere Informationen und den Link zum Buchungsportal finden Sie auf unserer Website https://vermietung.linden.de

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team Grillplatzvermietung

Telefon: 06403-605-83

E-Mail: 

Mietung der Grillplätze und des Grillgebäudes

Das städtische Grillgebäude „Grube Fernie“ und die städtischen Grillplätze „Auf dem Luh“ und „Am Wasserhaus“ öffnen in den Zeiten ab Anfang April bis zum Wochenende nach dem 3.10. eines jeden Jahres.

Grillplatz "Am Wasserhaus"

Der Grillplatz "Am Wasserhaus" umfasst das Grundstück, Gemarkung Leihgestern, Flur 19, Flurstück-Nummer 9. Der Grillplatz liegt auf einer Anhöhe zwischen Pohlheim und Leihgestern mit Blick auf den Schiffenberg und umliegenden Wald. Es befindet sich eine Wiese am Grillplatz, die mitgenutzt werden kann.

Zu dem Grillplatz zählen folgende Einrichtungen:

  • Schutzhütte (Überdachtes Gebäude mit 2 Wänden)      
  • Grillstelle (befindet sich im Gebäude, Grillrost und Grillzange vorhanden)
  • Toilettenhaus (Waschbecken mit fließendem Wasser zum Spülen, jedoch kein Trinkwasser)
  • Bänke und Tische (5 feststehende Biertischgarnituren überdacht/5 feststehende Biertischgarnituren im Freien)
  • Kein Strom vorhanden

Der Grillplatz und seine Einrichtungen steht allen Lindener Einwohnern, Bürgern, Vereinen, Verbänden und Gruppen zur Verfügung. Die Benutzung durch auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen ist ausgeschlossen.

Die Höhe der Nutzungsgebühr wird durch den Magistrat der Stadt Linden festgesetzt und beträgt derzeit 25,00 Euro für Lindener Vereine und 40,00 Euro für Privatpersonen aus Linden. Als Schlüsselpfand und als Sicherheit ist eine Kaution von 150,00 Euro zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei der ordnungsgemäßen, sauberen und unbeschädigten Rückgabe der Anlagen und Einrichtungen sowie der Schlüssel zurück erstattet.

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Lageplan-Am-Wasserhaus

Grillplatz "Auf dem Luh"

Der Grillplatz "Auf dem Luh" umfasst das Grundstück, Gemarkung Großen-Linden, Flur 6, Flurstück-Nummer 135. Der Grillplatz liegt auf einer Anhöhe zwischen Linden und Lützelinden direkt am Wald. Es befindet sich eine große Wiese direkt am Grillplatz, welche von Bäumen eingerahmt wird.

Zu dem Grillplatz zählen folgende Einrichtungen:

  • Schutzhütte (von drei Seiten geschlossen)
  • Grillstelle (Grillzange und Grillrost vorhanden)
  • Toilettenhaus (fließendes Wasser am Waschbecken zum Spülen, kein Trinkwasser)
  • Bänke und Tische (5 feststehende Biertischgarnituren im Gebäude und weitere 10 feststehende Garnituren im Freien)
  • Kein Strom vorhanden

Der Grillplatz und seine Einrichtungen stehen allen Lindener Einwohner, Bürgern, Vereinen, Verbänden und Gruppen zur Verfügung. Die Benutzung durch auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen ist ausgeschlossen.

Die Höhe der Nutzungsgebühr wird durch den Magistrat der Stadt Linden festgesetzt und beträgt derzeit 25,00 Euro für Lindener Vereine und 40,00 Euro für Privatpersonen aus Linden. Als Schlüsselpfand und als Sicherheit ist eine Kaution von 150,00 Euro zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei der ordnungsgemäßen, sauberen und unbeschädigten Rückgabe der Anlagen und Einrichtungen sowie der Schlüssel zurück erstattet.

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Lageplan-Luh

Grillgebäude Grube Fernie

Im Rahmen der öffentlichen Erholungs- und Freizeitplätze stellt die Stadt Linden für ihre Einwohner das sogenannte "Winkelgebäude" als Grill- und Aufenthaltsraum und ein Gelände als Platz zum Zelten und zur Freizeitgestaltung - beides im Bereich des Freizeitgebietes der ehemaligen Grube Fernie gelegen - bereit. Dieses befindet sich am Rande des Gewerbegebietes „Am Lückebachtal“.

Zum Winkelgebäude der Grube Fernie gehören folgende Einrichtungen:

  • 30 Stühle, 5 Tisch, 16 Bänke, 3 schmale Bierzelttische, 5 breite Bierzelttische
  • eine Kühl-Gefrierkombination und ein kleiner Standkühlschrank
  • Grill- und Aufenthaltsraum mit Küche und Toilettenanlagen
  • Stromanschluss vorhanden
  • Platz zum Zelten und zur Freizeitgestaltung (große von Bäumen und Büschen eingefasste Wiese)

Das Winkelgebäude und seine Einrichtungen stehen allen Lindener Einwohner, Bürgern, Vereinen, Verbänden und Gruppen zur Verfügung. Die Benutzung durch auswärtige Verein, Gruppen und Privatpersonen ist ausgeschlossen.

Die Höhe der Nutzungsgebühr wird durch den Magistrat der Stadt Linden festgesetzt und beträgt derzeit 50,00 Euro für Lindener Vereine und 75,00 Euro für Privatpersonen und Privatgruppen aus Linden. Als Schlüsselpfand und als Sicherheit ist eine Kaution von 150,00 Euro zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei der ordnungsgemäßen, sauberen und unbeschädigten Rückgabe der Anlagen und Einrichtungen sowie der Schlüssel zurück erstattet.

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Lageplan-Grube-Fernie
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Freibadsaison 2025 der Stadt Linden

Liebe Badegäste,

mit Beginn des Sommers gibt es für alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Linden eine erfreuliche Nachricht: Die Stadt Linden stellt kostenlose Dauerkarten für das Freibad zur Verfügung. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sowie des Magistrates machen es möglich – und jetzt startet die Ausgabe!

Wann und wo gibt es die Karten?
Die Karten können zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses direkt an der Zentrale abgeholt werden.

Was muss mitgebracht werden?
Um eine Freikarte zu erhalten, benötigen wir:
- Ein aktuelles Passfoto (unbedingt erforderlich, kein biometrisches Foto nötig, aber kleines Format)
- Dokument zur Legitimation (z. B. Personalausweis, Schülerausweis oder Krankenkassenkarte)

Weitere Infos:
Kinder ohne Ausweis müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person mit Ausweisdokument erscheinen.
Die Karten sind personalisiert – mit Passfoto und Stempel – und nicht übertragbar. Bei Verlust oder Entzug erfolgt kein Ersatz.
Eine Erstattung ist ausgeschlossen, da die Karten gemäß der zum Kaufzeitpunkt gültigen Gebührenordnung erworben wurden. Auf diesen rechtlichen Umstand, den wir nicht beeinflussen können, wurden alle Käufer hingewiesen.

Wer ist berechtigt?
Bezugsberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in Linden. Entsprechende Daten des Bürgerbüros liegen an den Ausgabestellen bereit. Bei Unklarheiten hilft das Bürgerbüro weiter.

Warum gibt es zwei Wege zur Karte?
Da die Entscheidung zur Kostenübernahme erst nach Beginn des Dauerkartenverkaufs fiel und die Karten zunächst bestellt werden mussten, konnte die Ausgabe nicht direkt im Freibad erfolgen.
Zudem benötigt die Stadt Zugriff auf die Meldedaten, was nur über das Rathaus möglich ist (Datenschutz). Daher bleibt auch der Erwerb direkt im Freibad weiterhin möglich – zu den bekannt günstigen Preisen.

Wir freuen uns auf einen sonnigen Sommer und viele Badefreuden im Freibad Linden!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Freibad-Team

Wassertemperatur Freibad der Stadt Linden  

Einzeltageskarten

  • 4,00 EUR für Erwachsene

  • 3,00 EUR Schülerinnen und Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr und Schwerbehinderte, Senioren ab Vollendung des 65. Lebensjahres 
    - jeweils gegen Vorlage des Ausweises -

  • 2,00 EUR für Kinder 6 - 14 Jahre

  • 3,00 EUR Feierabendtarif ab 18 Uhr 

10er Karten

  • 36,00 EUR für Erwachsene

  • 27,00 EUR Schülerinnen und Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr und Schwerbehinderte, Senioren ab Vollendung des 65. Lebensjahres 
    - jeweils gegen Vorlage des Ausweises -

  • 18,00 EUR für Kinder 6 - 14 Jahre

Dauerkarten 

Lindener Bürger können auch in diesem Jahr wieder vergünstigt Dauerkarten für die Badesaison des Freibades erwerben. Der Verkauf der Karten findet direkt im Freibad statt. Bitte halten Sie für den Erwerb einer Dauerkarte ein Lichtbild, sowie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepasses oder eines vergleichbarer Nachweis) bereit. 

  • 72,00 € für Erwachsene

  • 45,00 € für Erwachsene aus Linden

  • 54,00 € Schülerinnen und Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (ab 18 Jahren) und Schwerbehinderte, Senioren ab Vollendung des 65. Lebensjahres 
    - jeweils gegen Vorlage des Ausweises -

  • 30,00 € - Schülerinnen und Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (ab 18 Jahren) und Schwerbehinderte, Senioren ab Vollendung des 65. Lebensjahres aus Linden
    - jeweils gegen Vorlage des Ausweises -

  • 54,00 € Jugendliche 15 – 17 Jahre

  • 30,00 €  Jugendliche 15 – 17 Jahre aus Linden bei Kauf im Freibad
    Eintritt frei bei Abholung der gratis Dauerkarte im Rathaus!

  • 36,00 € für Kinder 6 - 14 Jahre

  • 15,00 € für Kinder 6 - 14 Jahre aus Linden bei Kauf im Freibad
    Eintritt frei bei Abholung der gratis Dauerkarte im Rathaus!

Sonstiges

  • 0,50 € Kinder der auswärtigen Schulen (unter Aufsicht der Lehrkräfte) 

  • 0,50 € Warmduschmarken 

Kinder unter 6 Jahren haben in Begleitung einer Aufsichtsperson freien Eintritt.

 Foto Freibad der Stadt Linden

 

Unterkategorien

Die Lindener Sporthallen finden Sie unter folgenden Menüpunkten:

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt des Bürgerbüros
  • buergerbuero@linden.de
  • Tel.: 06403-605-300
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
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