Information zur Stichprobenprüfung und Verlängerung der Eichfrist für Funkwasserzähler der Fa. Sensus 2024
Um die kontinuierliche Genauigkeit und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen sicherzustellen, sind wir als Ihr Wasserversorger gemäß dem Eichgesetz verpflichtet, Wasserzähler in festgesetzten Fristen, jedoch spätestens nach sechs Jahren, auszutauschen. Diese Frist kann durch eine Stichprobenprüfung um drei Jahre verlängert werden. Diese Prüfung ist ein effizientes und kostensparendes Verfahren, das die Messgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Wasserzähler sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben überprüft.
Stichprobenprüfung 2024
In der 32. Kalenderwoche wird die Firma Sensus im Stadtgebiet unterwegs sein, um eine Stichprobenprüfung gemäß dem Eichgesetz durchzuführen. Dabei wurden 10 % der 500 Funkwasserzähler, deren Eichfrist in diesem Jahr abläuft, ausgebaut und durch das Eichamt überprüft. Die betreffenden Eigentümer wurden bereits schriftlich informiert.
Ist die Prüfung erfolgreich, gelten alle 500 Wasserzähler als geeicht und die Eichfrist der Funkwasserzählers wird bis zum Jahr 2027 verlängert. Eine erneute Nacheichung kann nach Ablauf dieser Frist erfolgen.
Ein korrekt geeichter Wasserzähler ist von großer Bedeutung, um eine verlässliche Wasserversorgung und eine präzise Abrechnung sicherzustellen.
Für Rückfragen wenden Sie sich an die Stadtwerke Linden an Frau Westbrock, Kerstin.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Linden