Die Stadt Linden erinnert alle Grundstückseigentümer an ihre Pflichten gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung. Dazu zählen die regelmäßige Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen, der Winterdienst bei Schnee und Glätte sowie das Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern, um Sauberkeit, Sicherheit und ein gepflegtes Stadtbild zu gewährleisten.
Straßenreinigungspflicht
Grundstückseigentümer müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Straßenabschnitte regelmäßig reinigen. Dazu gehören Fahrbahnen, Gehwege und Überwege. In der Regel erstreckt sich die Reinigungspflicht bis zur Straßenmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Der dabei entstehende Kehricht ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Es dürfen nur geeignete Geräte verwendet werden, um Beschädigungen der Straßenoberfläche zu vermeiden.
Winterdienst
Im Winter müssen Grundstückseigentümer bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von mindestens 1,25 Metern räumen. Bei Eisglätte sind die Flächen mit abstumpfendem Material wie Sand oder Splitt zu bestreuen, um Unfälle zu vermeiden. Die Streuung muss rechtzeitig erfolgen, Salz ist nur in geringen Mengen erlaubt.
Heckenrückschnitt
Grundstückseigentümer sind auch verpflichtet, Hecken und Sträucher, die in den öffentlichen Raum ragen, regelmäßig zurückzuschneiden. Gehwege und Fahrbahnen dürfen nicht blockiert werden, und eine freie Sicht sowie ein ungehinderter Verkehrsfluss müssen stets gewährleistet sein.
Ordnungswidrigkeiten
Wer seine Pflichten zur Straßenreinigung, zum Winterdienst oder zum Rückschnitt von Hecken vernachlässigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die Stadt Linden bittet alle Bürgerinnen und Bürger um sorgfältige Einhaltung der Vorschriften, um ein sicheres und sauberes Stadtbild zu erhalten.