Hinweis zur Straßenräumung bei winterlichen Verhältnissen
Aufgrund der winterlichen Witterung erinnert die Stadt Linden an die bestehenden Pflichten zum Winterdienst. Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichtete haben Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken werktags sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich von Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Streumitteln wie Sand oder Splitt zu streuen.
In Bereichen ohne Gehweg ist ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten; zudem ist ein Zugang zum Grundstück zu räumen. Der Einsatz von Streusalz ist nur eingeschränkt zulässig.
Besondere Regelungen gelten für Straßen mit einseitigem Gehweg sowie für Abflussrinnen, die ebenfalls schnee- und eisfrei zu halten sind. Verstöße gegen die Winterdienstpflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Weitere Informationen sind der Straßenreinigungssatzung der Stadt Linden zu entnehmen oder beim Fachdienst 2.2 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter der Rufnummer 06403 605-66 erhältlich.