Heckenrückschnitt, was ist jetzt erlaubt und was ab März gilt

Gute Nachrichten für Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, aktuell befinden wir uns noch außerhalb der gesetzlich geschützten Brut- und Setzzeit. Das bedeutet, dass in den Wintermonaten bis Ende Februar zahlreiche Arbeiten an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen rechtlich zulässig sind, die ab März nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erlaubt sein werden.

Der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar liegt außerhalb der Brut- und Setzzeit. In dieser Phase dürfen Gehölze umfassend gepflegt werden. Dazu zählen auch stärkere Rückschnitte von Hecken und Sträuchern sowie das sogenannte Auf-den-Stock-Setzen. Ebenfalls zulässig ist die Rodung oder vollständige Entfernung von Hecken und Gebüschen, sofern keine individuellen Vorschriften entgegenstehen. Darüber hinaus können notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit durchgeführt werden, etwa das Zurückschneiden von Ästen, die in Geh- oder Radwege hineinragen. Der Winter stellt damit einen idealen Zeitpunkt dar, um größere Pflege- oder Rückschnittarbeiten vorzunehmen und Hecken für das Frühjahr vorzubereiten.

 

Ein Bild, das Gras, draußen, Pflanze, Handschuh enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 

Ab dem 1. März ändert sich die rechtliche Situation jedoch deutlich. Mit Beginn der Brut- und Setzzeit, die bis zum 30. September andauert, rückt der Schutz von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren in den Vordergrund. In diesem Zeitraum sind starke Rückschnitte, das vollständige Entfernen von Hecken und Sträuchern sowie sonstige radikale Eingriffe in Gehölze nicht mehr zulässig. Erlaubt bleiben lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Beseitigung des laufenden Neuaustriebs oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen, sowie zwingend erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit. Voraussetzung ist dabei stets, dass keine Tiere gestört oder verletzt werden. Befinden sich Nester oder brütende Vögel in einer Hecke, sind selbst leichte Pflegemaßnahmen zu unterlassen.

Der Hintergrund dieser Regelung liegt im Natur- und Artenschutz. Hecken und Sträucher sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten, darunter Vögel, Igel, Insekten und andere Kleintiere. Die Brut- und Setzzeit schützt diese Tiere während einer besonders sensiblen Phase ihres Lebenszyklus und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

Zusammenfassend gilt, dass bis Ende Februar stärkere Rückschnitte und größere Pflegearbeiten an Hecken erlaubt sind, während ab dem 1. März nur noch schonende Pflegeschnitte zulässig sind und radikale Eingriffe unterbleiben müssen.

 

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt des Bürgerbüros
  • buergerbuero@linden.de
  • Tel.: 06403-605-300
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
Nach oben
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen auf unserer Webseite nur Cookies, welche essenziell für den Betrieb der Seite nötig sind und speichern z.B. Informationen wie die Seite dargestellt werden soll. Es werden keine Daten für Dritte in Cookies erfasst/gespeichert.