Öffentliche Bekanntmachung
Neuwahl des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Linden I
(Stadtteil Großen-Linden)
Im Ortsgerichtsbezirk Linden I (Großen-Linden) endet die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers.
Die Stadt Linden möchte nun gerne ein neues Ortsgerichtsmitglied für den Ortsgerichtsbezirk I Großen-Linden beim zuständigen Amtsgericht vorschlagen. Dies wird zunächst von der Stadtverordnetenversammlung als Vorschlag der Stadt Linden ausgewählt und vom Amtsgericht Gießen für die Dauer von zehn Jahren als Ehrenbeamte ernannt. Eine Begrenzung der Amtszeit auf fünf Jahre ist möglich, wenn ein vorgeschlagener Schöffe/eine vorgeschlagene Schöffin bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Aufgaben von Ortsgerichtsschöffen umfassen nach § 13 – 18 Ortsgerichtsgesetz:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichts bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die:
- ihren Wohnsitz nicht oder nicht mehr im jeweiligen Ortsgerichtsbezirk haben
- Besorgungen fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
- als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.
Wenn Sie als Einwohnerin oder Einwohner des jeweiligen Stadtteils die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und dieses Ehrenamt ausüben möchten, füllen Sie bitte zunächst den bereitgestellten Bewerbungsbogen und nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Die erforderlichen Vordrucke finden Sie hier:
Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen senden Sie bitte im Anschluss per E-Mail oder auf dem Postweg an:
Magistrat der Stadt Linden, Frau Meerstein, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, E-Mail . Die Einsendefrist endet am Sonntag, 31. Mai 2026.
Weitere Informationen zum Amt des Ortsgerichtsschöffen/der Ortsgerichtsschöffin finden Sie im Flyer des hessischen Justizministeriums:
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Meerstein gerne auch telefonisch unter 06403 605-89 zur Verfügung.