Lindener Bürgerstiftung
Die Stadt Linden gründete nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in 2007 die Lindener Bürgerstiftung und stattet sie mit einem Grundstock von 50.000 Euro aus.
Durch Zustiftungen von Lindener Bürger ist das Stiftungsvermögen auf 205.000 Euro angewachsen.
Die Lindener Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung Lindener Bürger und Unternehmen für die Bürger. Als Instrument bürgerschaftlichen Engagements ist sie Ausdruck der Stärke und des Wachstums der Bürgergesellschaft in unserer Stadt. Sie fördert vor allem soziale und kulturelle Anliegen, die den Bürgerinnen und Bürgern in besonderer Weise am Herzen liegen und trägt so bei zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt und Region Linden. Dabei ist sie auf die breite Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch persönliches und finanzielles Engagement angewiesen. Im Gegenzug bekennt sich die Lindener Bürgerstiftung zu den Grundsätzen der Transparenz und Offenheit.
Nach ihrem Selbstverständnis tritt die Lindener Bürgerstiftung weder in Konkurrenz zu Staat und Kommune, noch strebt sie an, Aufgaben aus dem Bereich der staatlichen und kommunalen Verantwortung zu übernehmen. Sie möchte insbesondere das städtische Angebot für das Zusammenleben der jüngeren und älteren Lindener Bürgerinnen und Bürger ergänzen und vor allem mit modellhaften Initiativen Innovationen auf den Weg bringen. In diesem Sinne fördert sie gemeinnützige und mildtätige Vorhaben aus und in der Stadt und führt selbst eigene Projekte durch.
Stiftungszweck
Laut § 3 der Stiftungsverfassung ist der Zweck der Stiftung die Förderung
- der Jugend- und Altenhilfe,
- der Jugendpflege und Jugendfürsorge,
- der Bildung, Erziehung und des Sports,
- des Schutzes der Ehe und Familie,
- kulturelle Betätigungen,
- der Heimatpflege und Heimatkunde,
- der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen
- des Umwelt- und Landschaftsschutzes,
- mildtätiger Zwecke,
in der Region Linden zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb der Region gefördert werden, wenn sie einen Bezug und eine positive Wirkung auf Linden haben.
Spenden, Zustiftungen, Schenkungen, Erbschaft
Wir sind zur Erfüllung unseres Stiftungszwecks auf Ihre Mithilfe angewiesen und freuen uns sehr, wenn Sie die Stiftung bei ihrer gemeinnützigen Tätigkeit entweder im Wege einer Spende, einer Zustiftung, einer Schenkung oder einer Erbschaft unterstützen.
Eine Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung ist allerdings erst ab einem gewissen Mindestbetrag sinnvoll, da die Stiftung allein die Erträge der zugewendeten Vermögensgegenstände zur Zweckerfüllung verwenden darf.
Sie erhalten für Ihre Unterstützung in Höhe des zugewandten Betrages eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster, welche Sie dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung vorlegen können und welche grundsätzliche Voraussetzung für die Anerkennung des Spendenabzugs durch das Finanzamt ist.
Die Konto-Nummer der Lindener Bürgerstiftung für Spenden und Zustiftungen lautet:
Sparkasse Gießen, IBAN DE06 5135 0025 0205 0076 78.
Die Verwendung als Zustiftung muss im Verwendungszweck ausdrücklich erwähnt werden.
Die Lindener Bürgerstiftung hat folgende Organe
In den Stiftungsvorstand und das Stiftungskuratorium wurden Vertreter der Lindener Verein und Parteien berufen.
Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens der, höchstens fünf Personen, wohnhaft mit Erstwohnsitz in Linden.
Der Stiftungsvorstand ist für alle Angelegenheiten der Stiftung zuständig, soweit nicht nach dieser Verfassung ein anderes Organ zuständig ist.
Außer in den weiteren in der Verfassung genannten Fällen beschließt der Stiftungsvorstand insbesondere über folgende Angelegenheiten nach Anhörung des Kuratoriums:
- die Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens
entsprechend den Richtlinien,
- die Verwendung der Stiftungsmittel entsprechend den Richtlinien.
Stiftungskuratorium
Das Stiftungskuratorium besteht aus 10-15 Personen, wohnhaft mit Erstwohnsitz in Linden
Das Stiftungskuratorium hat die Funktion eines Vertreters der Lindener Bürgerschaft. Es berät den Stiftungsvorstand und die Geschäftsführung hinsichtlich der Verwirklichung des Stiftungszweckes.
Ferner hat es die Aufgabe, den Gedanken der Lindener Bürgerstiftung in der Region zu verbreiten, Bürgerinnen und Bürger für ein Mitwirken zu gewinnen sowie Spenden und Zustiftungen zu erwerben.
Stifterversammlung
Mitglied der Stifterversammlung wird, wer der Stiftung mindestens
500,00 Euro zustiftet.
Seine Mitgliedschaft erlischt zehn Jahre nach der letzten Zustiftung des Mitgliedes an die Stiftung.
Die Stifterversammlung hat im Wesentlichen die Aufgabe, den Kontakt zu den Stiftern und Spendern zu halten und Anreize für weitere Zuwendungen zu geben. Ferner hat sie die Aufgabe, dem Stiftungsvorstand Anregungen für die Mittelverwendung und die Öffentlichkeitsarbeit zu geben.
Förderungen
Auszug Förderungen der Lindener Bürgerstiftung
- Erhalt des ehemaligen Wasserhauses in Leihgestern
- Unterstützung der Gießener Tafel, Außenstelle Linden
- Bewegungsparcours der Stadt Linden (nähe Kunstrasenplatz)
- Diakoniestation Linden, Generationenbrücke
- Evangelische Kirche Großen-Linden (Kirchhofmauer)
- Jugendarbeit Lindener Vereine
Anträge
Anträge für Förderung von Aktivitäten, entsprechend dem Zweck der Stiftung nach § 3, richten Sie bitte an die
Lindener Bürgerstiftung c/o Stadt Linden,
Ansprechpartnerin: Anne Meerstein,
Konrad-Adenauer-Straße 25,
35440 Linden, Telefon 06403 / 605-89, Telefax 06403 / 605-25,