Gemeinsam für unsere Stadt!

Die Lindener Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaft von engagierten Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen aus Linden.
Ihr Ziel ist es, soziale und kulturelle Projekte zu fördern, die das Miteinander in unserer Stadt stärken und die Lebensqualität in Linden nachhaltig verbessern.

Gegründet wurde die Stiftung im Jahr 2007 auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadt Linden stattete sie damals mit einem Grundkapital von 50.000 Euro aus. Durch zahlreiche Zustiftungen und Spenden ist das Stiftungskapital inzwischen auf 205.000 Euro angewachsen.

"Allen Stifterinnen und Stiftern sowie allen Spenderinnen und Spendern gilt unser herzlicher Dank für ihre wertvolle Unterstützung", betont Bürgermeister Fabian Wedemann.

Die Erträge aus dem Stiftungskapital sowie eingehende Spenden werden ausschließlich für den satzungsgemäßen Zweck verwendet - zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Linden.

Nach ihrem Selbstverständnis tritt die Lindener Bürgerstiftung weder in Konkurrenz zu Staat und Kommune, noch strebt sie an, Aufgaben aus dem Bereich der staatlichen und kommunalen Verantwortung zu übernehmen. Sie möchte insbesondere das städtische Angebot für das Zusammenleben der jüngeren und älteren Lindener Bürgerinnen und Bürger ergänzen und vor allem mit modellhaften Initiativen Innovationen auf den Weg bringen. In diesem Sinne fördert sie gemeinnützige und mildtätige Vorhaben aus und in der Stadt und führt selbst eigene Projekte durch.

Geförderte Projekte der vergangenen Jahre:

  • Erhalt des ehemaligen Wasserhauses in Leihgestern
  • Unterstützung der Gießener Tafel, Außenstelle Linden
  • Bewegungsparcours der Stadt Linden, nahe Kunstrasenplatz
  • Diakoniestation Linden, "Generationenbrücke"
  • Unterstützung der Jugendarbeit in Lindener Vereinen
  • Förderung der Lindener Schulen und ihrer Fördervereine
  • Unterstützung der Lindener Gesangvereine

Diese Beispiele zeigen, wie vielseitig die Bürgerstiftung wirkt und wie sehr sie das Leben in unserer Stadt bereichert.

Mitmachen und Gutes bewirken!

Damit die Stiftung ihre Arbeit fortsetzen kann, ist sie weiterhin auf Unterstützung angewiesen.
Spenden, Zustiftungen, Schenkungen oder auch testamentarische Zuwendungen helfen, die gemeinnützige Arbeit dauerhaft und langfristig zu sichern. 

Eine Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung ist allerdings erst ab einem gewissen Mindestbetrag sinnvoll, da die Stiftung allein die Erträge der zugewendeten Vermögensgegenstände zur Zweckerfüllung verwenden darf.

Sie erhalten für Ihre Unterstützung in Höhe des zugewandten Betrages eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster, welche Sie dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung vorlegen können und welche grundsätzliche Voraussetzung für die Anerkennung des Spendenabzugs durch das Finanzamt ist.

Die Kontonummer der Lindener Bürgerstiftung für Spenden und Zustiftungen lautet:
Sparkasse Gießen, IBAN DE06 5135 0025 0205 0076 78.

Die Verwendung als Zustiftung muss im Verwendungszweck ausdrücklich erwähnt werden.

Stiftungszweck

Laut § 3 der Stiftungsverfassung ist der Zweck der Stiftung die Förderung

  • der Jugend- und Altenhilfe,
  • der Jugendpflege und Jugendfürsorge,
  • der Bildung, Erziehung und des Sports,
  • des Schutzes der Ehe und Familie,
  • kulturelle Betätigungen,
  • der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen
  • des Umwelt- und Landschaftsschutzes,
  • mildtätiger Zwecke,

in der Region Linden zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb der Region gefördert werden, wenn sie einen Bezug und eine positive Wirkung auf Linden haben.

 Die Lindener Bürgerstiftung hat folgende Organe

  • den Stiftungsvorstand
  • das Stiftungskuratorium
  • die Stifterversammlung

In den Stiftungsvorstand und das Stiftungskuratorium wurden Vertreter der Lindener Verein und Parteien berufen.

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen, wohnhaft mit Erstwohnsitz in Linden. 
Der Stiftungsvorstand ist für alle Angelegenheiten der Stiftung zuständig, soweit nicht nach dieser Verfassung ein anderes Organ zuständig ist. 
Außer in den weiteren in der Verfassung genannten Fällen beschließt der Stiftungsvorstand insbesondere über folgende Angelegenheiten nach Anhörung des Kuratoriums:

- die Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens entsprechend den Richtlinien
- die Verwendung der Stiftungsmittel entsprechend den Richtlinien.

Stiftungskuratorium

Das Stiftungskuratorium besteht aus 10-15 Personen, wohnhaft mit Erstwohnsitz in Linden.
Das Stiftungskuratorium hat die Funktion eines Vertreters der Lindener Bürgerschaft. Es berät den Stiftungsvorstand und die Geschäftsführung hinsichtlich der Verwirklichung des Stiftungszweckes.
Ferner hat es die Aufgabe, den Gedanken der Lindener Bürgerstiftung in der Region zu verbreiten, Bürgerinnen und Bürger für ein Mitwirken zu gewinnen sowie Spenden und Zustiftungen zu erwerben.

Stifterversammlung

Mitglied der Stifterversammlung wird, wer der Stiftung mindestens 500,00 Euro zustiftet.
Seine Mitgliedschaft erlischt zehn Jahre nach der letzten Zustiftung des Mitgliedes an die Stiftung.
Die Stifterversammlung hat im Wesentlichen die Aufgabe, den Kontakt zu den Stiftern und Spendern zu halten und Anreize für weitere Zuwendungen zu geben. Ferner hat sie die Aufgabe, dem Stiftungsvorstand Anregungen für die Mittelverwendung und die Öffentlichkeitsarbeit zu geben.

Anträge

Anträge für Förderung von Aktivitäten, entsprechend dem Zweck der Stiftung nach § 3, richten Sie bitte an die

Lindener Bürgerstiftung c/o Stadt Linden
Ansprechpartnerin: Anne Meerstein
Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden
Telefon 06403 / 605-89, Telefax 06403 / 605-25
E-Mail:

 

 

 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt des Bürgerbüros
  • buergerbuero@linden.de
  • Tel.: 06403-605-300
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 2.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
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