Neue Förderbedingungen für Sanierungen von Immobilien
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig (26.07.2022) eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt: Schon zum 28.7.2022 änderte sich die Förderung der Effizienzhaus-Sanierung, zum 15.8.2022 wird die Förderung von Einzelmaßnahmen angepasst.
Die Förderung für den Einbau von Gasheizungen entfällt zukünftig. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen. Neu in der BEG-Förderung ist der Austauschbonus für Gasheizungen. Mit der Neuausrichtung der BEG-Förderung möchte das Ministerium ein Förderstopp vermeiden. Die Fördersätze werden deswegen um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden.
Informationen zur Heizungsförderung und zum Austauschbonus:
- Für den Heizungstausch wird kein iSFP-Bonus (Individueller Sanierungsfahrplan) von 5% mehr gewährt.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozent gewährt.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozent gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch sind zukünftig nur noch Zuschüsse über das BAFA zu beantragen. Weiterhin wird die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten benötigt, außer bei dem Austausch / Sanierung der Heizsysteme. Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeld Maßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) werden in die förderfähigen Kosten einbezogen. Leistungen von Energieeffizienz-Experten können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden max. 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Millionen Euro. Das Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro, bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung.
Mit der BEG EM werden Einzelmaßnahmen ab dem 15.08.22 in Bestandsgebäuden wie nachfolgend dargestellt gefördert:
Standard | Boni | Max. | |||
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP | Heizungs-Austausch | Effiziente Wärmepumpe | Max. Fördersatz |
Solarthermie | 25% | - | 10% | - | 35% |
Biomasse | 10% | - | 10% | - | 20% |
Wärmepumpe | 25% | - | 10% | 5% | 40% |
Innovative Heizungstechnik | 25% | - | 10% | - | 35% |
EE-Hybrid | 25% | - | 10% | 5% | 40% |
EE-Hybrid mit Biomasseheizung | 20% | - | 10% | 5% | 35% |
Wärmenetzanschluss | 25% | - | 10% | - | 35% |
Gebäudenetzanschluss | 25% | - | 10% | - | 35% |
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung | 25% | - | - | - | 25% |
Gebäudehülle 1) | 15% | 5% | - | - | 20% |
Anlagentechnik 2) | 15% | 5% | - | - | 20% |
Heizungsoptimierung | 15% | 5% | - | - | 20% |
Weitere Infos gibt es unter der Seite des BMWK: www.energiewechsel.de
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