In der Stadt Linden ist für die Stadtteile Großen-Linden und Leihgestern jeweils ein Ortsgericht gebildet.

 

Zuständig für den Stadtteil Großen-Linden ist das Ortsgericht Linden I:

Hans Ulrich Heymann (Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher)

Telefon (06403) 2990

 

Zuständig für den Stadtteil Leihgestern ist das Ortsgericht Linden II:

Fritz Jung (Ortsgerichtsvorsteher)

Telefon (06403) 9299785 

 

Wer eines der nachstehend aufgeführten Anliegen hat, kann sich direkt telefonisch oder per Mail an das jeweils zuständige Ortsgericht wenden. Es erfolgt dann individuell eine Absprache zur Regelung der Angelegenheit. Da die Ortsgerichte ehrenamtlich verwaltet werden, ist es möglich, dass bei einem ersten Anruf der Ansprechpartner nicht direkt erreichbar ist, ein weiterer späterer Anruf dürfte zum Erfolg führen. Eine Abspracheregelung über die Stadtverwaltung ist entbehrlich, die Ortsgerichte zählen nicht zu den Ämtern der Stadt.

Sprechstunden werden von den Ortsgerichten derzeit nicht durchgeführt.

 

Aufgaben der Ortsgerichte

Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsgerichte zählen:

*           Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (eine Beglaubigung aus dem Personenstandsbuch -Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde- ist NICHT möglich, dafür ist das Standesamt der jeweiligen Kommune zuständig)

*           Schätzungen von Grundstücken auf Antrag eines Beteiligten

*           Erstellung von Sterbefallanzeigen

 

Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz.

Die Dienstaufsicht über die Ortsgerichte liegt bei dem Amtsgerichtsdirektor, zu dessen Bezirk das Ortsgericht gehört (hier Amtsgericht Gießen). Ortsgerichte bestehen in allen hessischen Gemeinden. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden.

Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens (s. oben unter Aufgaben). Sie führen ein Dienstsiegel.

Für die Erfüllung oben genannter Aufgaben erheben die Ortsgerichte Gebühren gemäß des Ortsgerichtsgesetzes.        

Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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