Öffentliche Bekanntmachung
Neuwahl von Ortsgerichtsschöffen/Ortsgerichtsschöffinnen für das Ortsgericht Linden II (Stadtteil Leihgestern)
Im Ortsgerichtsbezirk Linden II (Leihgestern) endet die Amtszeit je eines Ortsgerichtsvorstehers und eines Ortsgerichtschöffen.
Die Stadt Linden möchte nun gerne neue Ortsgerichtsmitglieder für Ihre Ortsgerichtsbezirke beim zuständigen Amtsgericht vorschlagen. Diese werden zunächst von der Stadtverordnetenversammlung als Vorschlag der Stadt Linden ausgewählt und vom Amtsgericht Gießen für die Dauer von zehn Jahren als Ehrenbeamte ernannt. Eine Begrenzung der Amtszeit auf fünf Jahre ist möglich, wenn ein vorgeschlagener Schöffe/eine vorgeschlagene Schöffin bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Aufgaben von Ortsgerichtsschöffen umfassen nach § 13 – 18 Ortsgerichtsgesetz:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichts bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die:
1. ihren Wohnsitz nicht oder nicht mehr im jeweiligen Ortsgerichtsbezirk haben
2. Besorgungen fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
3. als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.
Wenn Sie als Einwohnerin oder Einwohner des jeweiligen Stadtteils die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und dieses Ehrenamt ausüben möchten, füllen Sie bitte zunächst den bereitgestellten Bewerbungsbogen und die Datenschutzerklärung aus. Die erforderlichen Vordrucke finden Sie untenstehend.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen senden Sie bitte im Anschluss per E-Mail oder auf dem Postweg an:
Magistrat der Stadt Linden, Frau Meerstein, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, E-Mail . Die Einsendefrist endet am Freitag, 31.10.2025 um 10:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Amt des Ortsgerichtsschöffen/der Ortsgerichtsschöffin finden Sie beigefügten im Flyer des hessischen Justizministeriums.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Meerstein gerne auch telefonisch unter 06403 605-89 zur Verfügung.
Allgemeine Informationen der Ortsgerichte Linden
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüro beziehen sich nicht auf das Ortsgericht. Bitte vereinbaren Sie Termine für Angelegenheit bei den Ortsgerichten über die unten stehenden Kontakte.
Zuständig für den Stadtteil Großen-Linden ist das Ortsgericht Linden I:
Ulrich Heymann
06403-2990
Zuständig für den Stadtteil Leihgestern ist das Ortsgericht Linden II:
Fritz Jung
06403-9299785
Wer eines der nachstehend aufgeführten Anliegen hat, kann sich direkt telefonisch oder per Mail an das jeweils zuständige Ortsgericht wenden. Es erfolgt dann individuell eine Absprache zur Regelung der Angelegenheit. Da die Ortsgerichte ehrenamtlich verwaltet werden, ist es möglich, dass bei einem ersten Anruf der Ansprechpartner nicht direkt erreichbar ist, ein weiterer späterer Anruf dürfte zum Erfolg führen. Eine Abspracheregelung über die Stadtverwaltung ist entbehrlich, die Ortsgerichte zählen nicht zu den Ämtern der Stadt.
Sprechstunden werden von den Ortsgerichten derzeit nicht durchgeführt.
Aufgaben der Ortsgerichte
Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsgerichte zählen:
* Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (eine Beglaubigung aus dem Personenstandsbuch -Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde- ist NICHT möglich, dafür ist das Standesamt der jeweiligen Kommune zuständig)
* Schätzungen von Grundstücken auf Antrag eines Beteiligten
* Erstellung von Sterbefallanzeigen
Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz.
Die Dienstaufsicht über die Ortsgerichte liegt bei dem Amtsgerichtsdirektor, zu dessen Bezirk das Ortsgericht gehört (hier Amtsgericht Gießen). Ortsgerichte bestehen in allen hessischen Gemeinden. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden.
Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens (s. oben unter Aufgaben). Sie führen ein Dienstsiegel.
Für die Erfüllung oben genannter Aufgaben erheben die Ortsgerichte Gebühren gemäß des Ortsgerichtsgesetzes.