Bundesförderung für Sanierungen von Immobilien

Die Bundesregierung führt mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Maßnahmen ein, um den Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu fördern. Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verpflichtend sein.

Bereits ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbarer Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen.

Foto: BMWK

Für Heizungen, die ausfallen und reparierbar sind, gibt es aktuell keine Vorgaben. Ist die Heizung nicht mehr reparierbar und es muss eine neue installiert werden, bietet der Bund ein Förderprogramm an.

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)  

Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude unterstützt Bürger, die ihre Heizung modernisieren und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigen möchten.

Für den Einbau einer modernen Heizung gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Die Förderquote kann durch verschiedene Boni erhöht werden.

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung austauschen, können einen Geschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser Bonus soll den Anreiz geben, das Heizsystem möglichst bald auf erneuerbare Energie umzustellen. Bis 2028 beträgt die Förderung 20 Prozent. Diese 20 Prozent verringern sich alle zwei Jahre um 3 Prozent:

  • bis 2028 - 20 %
  • bis 2030 – 17 %
  • bis 2032 – 14% usw.

 

Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe kann ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent beantragt werden. Er wird für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird und/oder ein natürliches Kältemittel wie das Kältemittel R290 (Propan) eingesetzt wird.

Weitere 30 Prozent Förderung können durch den sogenannten Einkommens-Bonus erreicht werden. Mit diesem Bonus werden Haushalte unterstützt, die ein jährliches Bruttoeinkommen unter 40.000 € haben.

Alle Boni sind mit der Grundförderung kombinierbar. Jedoch sind zwei Obergrenzen festgelegt worden. Die maximale Förderquote (in Kombination) beträgt 70 %, und eine maximale Summe, die angerechnet werden kann, von 30.000 €.

Daraus ergibt sich folgende Rechnung für eine mögliche Maximalförderung:

Umbaukosten 30.000 € X Förderquote 70 % = Fördersumme 21.000 €

 

BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (BEG EM)

Für andere energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können ebenfalls Fördermittel in Höhe von bis zu 20 Prozent beantragt werden.

Auch hier kann die Förderquote durch einen Bonus erhöht werden. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können weitere 5 Prozent gewährt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine professionell erstellte Sanierungsstrategie, die von einem Energieberater speziell für Ihre Immobilie zugeschnitten wird. Somit kann gewährleistet werden, dass alle Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

Der iSFP bietet noch einen weiteren Vorteil für den Antragsteller. Die reguläre Höchstsumme für Sanierungsmaßnahmen beträgt 30.000 €. Wird jedoch ein iSFP erstellt, verdoppelt sich diese Summe auf 60.000 €.

Daraus ergibt sich folgende Rechnung für eine mögliche Maximalförderung:

Sanierungskosten 60.000 € X Förderquote 25 % = Fördersumme 15.000 €

 

Weitere Informationen zu Bundesförderungen für energetische Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden, Mehrparteienhäusern und dem Förderprogramm für Wohnungseigentümergemeinschaften finden Sie unter folgendem Link.

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html 

 

 

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Öffnungszeiten Bürgerbüros

Liebe Bürger der Stadt Linden, das Bürgerbüro ist für Sie täglich geöffnet.
Termine können ganz einfach über diesen Link vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten kaum Telefonate annehmen können.

Ohne Terminvereinbarung

  • Mi 14 - 18 Uhr
  • (Einlassende 17:30 Uhr)

 

Mit Terminvereinbarung

  • Mo 08 - 12 Uhr
  • Di 08 - 12 Uhr
  • Di 14 - 16 Uhr
  • Do 08 - 12 Uhr
  • Fr 08 - 12 Uhr

Kontakt
  • info@linden.de
  • Tel.: 06403-605-0
     
  • Magistrat der Stadt Linden
    Fachdienst 1.1 - Bürgerservice
    Konrad-Adenauer-Str. 25
    35440 Linden

Die weiteren Fachbereiche und Ansprechpartner sind ausschließlich telefonisch oder nach Terminvereinbarung zu erreichen. Weitere Fachbereiche/-dienste und die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie in dieser Liste.

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