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Aus dem Archiv: Misshandlung im Jahr 1848
Im Juli vor genau 178 Jahren…
… kam es zu einem Vorfall, dessen Gerichtsunterlagen noch heute im Archiv der Stadt Großen-Linden liegen.
Der Bürgermeister von Großen-Linden zeigte im Juli 1848 einen Vorfall in der Nachbargemeinde Leihgestern an. Er beschreibt darin das Ereignis wie folgt:
Der Bürgermeister von Garbenteich lud 1848 unter anderem die Stadt Großen-Linden zu einer Volksversammlung ein und so zogen am 16. Juli 1848 ungefähr 100 Großen-Lindener gegen Mittag nach Garbenteich. In der Annahme, dass auch die Nachbargemeinde Leihgestern geladen ist und um gemeinsam mit diesen zu der Volksversammlung zu ziehen, ging man davon aus, dass die Leihgesterner sich den Großen-Lindenern anschließen werden. Zur Feier des Tages packte man also zwei neue Fahnen ein und zog mit Gesang in Leihgestern ein. Die Freude war allerdings von kurzer Dauer, denn einige Leihgesterner Bürger hielten sie an, verlangten von ihnen die Fahnen zu senken und die Gesänge einzustellen, auch teilte man mit, die Gemeinde werde nicht mit ihnen nach Garbenteich ziehen. Auch von Beschimpfungen („ihr Großen-Lindener Halunken ihr sollt das Unglück kennen“) wird berichtet. Die Großen-Lindener Bürger ließen sich davon allerdings nicht beirren und zogen weiter nach Garbenteich.
Als die Gruppe aus Großen-Linden auf dem Heimweg erneut durch Leihgestern zog, wieder mit Gesang und Fahnen, eskalierte die aufgeheizte Stimmung allerdings. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem die Leihgesterner mit Steinen und Scheiten nach ihren Nachbarn warfen. Es wurden zudem einige Schüsse auf die Großen-Lindener Truppe abgefeuert, wobei eine der Fahnen durchschossen wurde. Auch berichtet Herr Menges in seiner Anzeige von einigen Verletzten. Zwei Personen eilten mit ihren Pferden zurück nach Großen-Linden, um hier die Sturmglocken zu läuten und die Stadtbewohner zur Hilfe zu alarmieren. Sie sollten helfen, die in Leihgestern versprengten und verwundeten Großen-Lindener vor den Angreifern zu retten.
Aus einer Notiz des Leihgesterner Bürgermeisters Heß geht hervor, dass die Großen-Lindener auch um ihren Bürgermeister bangten. Er bestätigt schriftlich noch am gleichen Tag, dass sich der Großen-Lindener Bürgermeister in Sicherheit nach Hause begeben habe. Als Randnotiz wird vermerkt, dass die Großen-Lindener – wahrscheinlich nachdem die Sturmglocke alle Bürger mobilisierte – die Herausgabe ihres eigenen Bürgermeisters forderten, der sich „noch in Lebensgefahr in Leihgestern befand“.
Mit diesem Bericht wurde der Vorfall offiziell von den Großen-Lindener in Gießen zur Anzeige gebracht. Im Zuge der Anklage erreichte eine offizielle Verfügung des Großherzoglich Hessischen Kreisrates den Bürgermeister Leihgesterns, in dem dieser dazu aufgefordert wurde, seine Bürger von weiteren Streitereien abzuhalten und die „bessergesinnten“ Bewohner zur Unterstützung ins Boot zu holen. Der Akte liegt zudem noch ein Schreiben des Pfarrer Wolf von Leihgestern bei. In seinem Schreiben verteidigt er sich gegen die Vorwürfe, dass er derjenige gewesen sei, der seine Gemeinde gegen die Großen-Lindener Nachbarn aufgewiegelt hätte. In diesem Schriftstück erfährt man auch, dass es das Gerücht gab, dass die Großen-Lindener schon auf ihrem Hinweg betrunken gewesen seien. Pfarrer Wolf weist die Anschuldigung gegen ihn zurück und will den Ursprung dieser Lügen ebenfalls gerichtlich untersuchen lassen.
In Folge des Prozesses sollte die durchschossene Fahne der Untersuchung zugänglich gemacht werden. Diese sollte in Leihgestern vorgenommen werden. Der Leihgesterner Bürgermeister Heß bat daher den Großen-Lindener Bürgermeister Mathes in einem Schreiben, die Fahne aufbewahren zu dürfen. Er nennt Mathes hier seinen „Colleeg“ und endet das Schreiben mit „Dein Freund, Heß“. Der Angriff wurde von beiden Seiten in jedem Schreiben verurteilt und die Offiziellen beider Orte waren stark daran interessiert, weiterhin ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu bewahren. Dies war jedoch leider vergebens, da in der Akte auch ein Mahnschreiben des Großherzoglich Hessischen Kreisrates zu finden ist, aus dem hervor geht, dass einzelne Bewohner Leihgesterns, die sich durch den Nachbarort bewegten, wiederum Opfer von Angriffen und Bedrohungen wurden.
Das Gerichtsurteil aus dem Jahr 1849, fast genau ein Jahr später, liegt der Akte ebenfalls bei. Das Gericht sprach darin 23 Leihgesterner aus Mangel an Beweisen frei, 29 weitere wurden zu Haftstrafen zwischen 14 Tagen und 4 Monaten verurteilt. Weiterhin wurde geregelt, dass die Leihgesterner von nun an als erstes in der Au mähen und die Großen-Lindener erst am Folgetag, dadurch sollte der Kontakt eingeschränkt und eine erneute Eskalation verhindert werden.
Die Akte mit dem Titel „Die Mißhandlung vieler Ortsbürger aus Großenlinden, von vielen Ortsbürgern zu Leihgestern in der Gemeinde Leihgestern“ beschreibt nicht nur wie vor 179 Jahren ein solcher Vorfall von Gewalt vor Gericht verhandelt wurde. Auffallend ist auch, dass keine Schilderung der Leihgesterner Bürger zu dem Vorfall in der Akte zu finden ist, lediglich der Pfarrer und der Bürgermeister kommen zu Wort und sind in ihren Schreiben bemüht, die Wogen zu glätten. Man kann heute also nicht mehr nachvollziehen, was aus Leihgesterner Sicht der Grund für die Eskalation war. Die Akte beschreibt weiterhin ein auch vor dem Vorfall bereits angespanntes Verhältnis der beiden Orte, dass sich vermutlich im kollektiven Gedächtnis gehalten hat und so indirekt Auswirkungen auf die Haltung der Leihgesterner bei den Verhandlungen zur Gemeindezusammenlegung in den 1970er Jahren hatte.
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