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Schottergärten

Schottergärten

Man sieht sie leider immer wieder:
Öde lebensfeindliche Steinflächen in Gärten, die eigentlich grün und voller Leben sein sollten. Schottergärten sind:
-    Lebensfeindlich, da
-    kein Lebensraum für Tiere und Pflanzen
-    keine Nahrung für Schmetterlinge, Bienen und Hummeln
-    starke Aufheizung im Sommer
-    langweilig und eintönig
Nicht umsonst werden Schottergärten als „Gärten des Grauens“ bezeichnet.
Dabei gäbe es doch soviel andere Möglichkeiten:
Bunte Gärten statt grauem Schotter (Download NABU-Broschüre)

Übrigens: 
Wussten Sie, dass Schottergärten nach dem Hessischen Naturschutz verboten sind?
In § 35 Abs. 9 des Gesetzes wird ausgeführt, dass Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine zulässige Verwendung von nach § 8 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung sind. Die Hessische Bauordnung führt aus, dass die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen sind und zu begrünen oder zu bepflanzen sind.