News
Nächtlicher Betrieb von Mährobotern künftig verboten
Der Landkreis Gießen hat zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren eine Allgemeinverfügung erlassen
Danach dürfen Mähroboter im gesamten Kreisgebiet künftig nicht mehr in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang betrieben werden.
Hintergrund ist der Schutz nachtaktiver Tiere, insbesondere von Igeln. Untersuchungen zeigen, dass Mähroboter bei Tieren, die nachts in Gärten unterwegs sind, schwere Verletzungen verursachen können. Da Igel bei Gefahr häufig nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen, sind sie besonders gefährdet.
Die Regelung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt für alle selbstständig arbeitenden Mähroboter. Ausnahmen bestehen unter anderem für den Einsatz in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern.
Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier:
Allgemeinverfuegung zum Verbot der naechtlichen Inbetriebnahme von Maehrobotern
Auch interessant