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Neuwahl von Ortsgerichtsschöffen/Ortsgerichtsschöffinnen für das Ortsgericht Linden II

  • Linden Redakteur

Öffentliche Bekanntmachung: 

Neuwahl von Ortsgerichtsschöffen/Ortsgerichtsschöffinnen für das Ortsgericht Linden II (Stadtteil Leihgestern)

Im Ortsgerichtsbezirk Linden II (Leihgestern) endet die Amtszeit je eines Ortsgerichtsvorstehers und eines Ortsgerichtschöffen. 

Die Stadt Linden möchte nun gerne neue Ortsgerichtsmitglieder für ihre Ortsgerichtsbezirke beim zuständigen Amtsgericht vorschlagen. Diese werden zunächst von der Stadtverordnetenversammlung als Vorschlag der Stadt Linden ausgewählt und vom Amtsgericht Gießen für die Dauer von zehn Jahren als Ehrenbeamte ernannt. Eine Begrenzung der Amtszeit auf fünf Jahre ist möglich, wenn ein vorgeschlagener Schöffe/eine vorgeschlagene Schöffin bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Aufgaben von Ortsgerichtsschöffen umfassen nach § 13 – 18 Ortsgerichtsgesetz:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichts bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die:

  1. ihren Wohnsitz nicht oder nicht mehr im jeweiligen Ortsgerichtsbezirk haben
  2. Besorgungen fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
  3. als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

Wenn Sie als Einwohnerin oder Einwohner des jeweiligen Stadtteils die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und dieses Ehrenamt ausüben möchten, füllen Sie bitte zunächst den bereitgestellten Bewerbungsbogen und die Datenschutzerklärung aus. Die erforderlichen Vordrucke finden Sie hier: 

Bewerbungsbogen Mitarbeit im Ortsgerichtsschöffen Linden II

Informationen zum Datenschutz

Flyer Ortsgericht

Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen senden Sie bitte im Anschluss per E-Mail oder auf dem Postweg an:

Magistrat der Stadt Linden, Frau Meerstein, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, E-Mail a.meerstein@linden.de
Die Einsendefrist endet am Freitag, 19.06.2026 um 10:00 Uhr.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Meerstein gerne auch telefonisch unter 06403 605-89 zur Verfügung.

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