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Soziale Wohnraumförderung - Bezahlbarer Wohnraum im Bestand

  • Linden Redakteur

Land Hessen fördert Belegungsrechte und unterstützt die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“

Das Land Hessen stellt auch 2026 Fördermittel für die soziale Wohnraumförderung im Bestand bereit. Gefördert wird der Erwerb von Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen. Damit können Wohnungen, die bereits vorhanden sind und zur Belegung frei werden, für eine bestimmte Zeit als bezahlbarer Wohnraum gesichert werden.

Das Programm richtet sich insbesondere an Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungsunternehmen. Sie können eine Förderung erhalten, wenn sie geeignete Wohnungen zur Verfügung stellen und diese für Haushalte mit geringem Einkommen oder besonderem Unterstützungsbedarf binden. So können zusätzliche Sozialbindungen im vorhandenen Wohnungsbestand geschaffen oder auslaufende Bindungen verlängert werden.

Im Rahmen dieses Förderprogramms wird 2026 auch die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ umgesetzt. Sie soll Frauen und Kindern nach einem Aufenthalt im Frauenhaus den Weg in eine eigene, sichere und bezahlbare Wohnung erleichtern. Viele Frauen können ein Frauenhaus erst verlassen, wenn geeigneter Wohnraum gefunden ist. Gelingt dieser Übergang schneller, werden zugleich Plätze in Frauenhäusern für akut bedrohte Frauen frei. Die Initiative bringt Wohnungsunternehmen und Frauenhäuser zusammen und schafft eine wichtige Grundlage in Richtung Sicherheit und Selbstständigkeit.

Nach Bewilligung der Förderung können passende verfügbare Wohnungen gemeldet werden. Anschließend erfolgt die Vermittlung in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium und den beteiligten Frauenhäusern.

Für das Jahr 2026 stehen landesweit Fördermittel von rund 16 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bindungen werden in der Regel für zehn Jahre bewilligt. Bei der Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ erfolgt die Erstbelegung verbindlich mit Frauen aus Frauenhäusern.

Förderanträge für 2026 sind bis spätestens 17. Juli 2026 einzureichen. Anträge zur Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ können auch nach diesem Zeitpunkt noch vorgelegt werden.

Weitere Informationen und finden Sie hier:

 

 

 

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